1. Geltungsbereich

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge über die vorübergehende Überlassung von
Zimmern des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.

b. Abweichende Bestimmungen, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur anwendbar,
wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

  1. Vertragsabschluss und -partner, Untervermietung

a. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Keine Rolle spielt, ob das Angebot vom Kunden oder vom Hotel ausgegangen ist.

b. Der Kunde darf überlassene Zimmer nur unter- und weitervermieten oder zu anderen als den vereinbarten
Zwecken benutzen, wenn das Hotel zuvor schriftlich zugestimmt hat. Verweigert das Hotel die Zustimmung, so
berechtigt das den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages.

  1. Leistungen, Preise, Zahlungen und Gegenrechte

a. Das Hotel hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Zimmer zu der vereinbarten Zeit zur
Verfügung zu stellen, die der Kunde gebucht hat. Eine Bereitstellung bestimmter Zimmer hat der Kunde aber
nur, wenn vom Hotel eine schriftliche Zusage vorliegt.

b. Der Kunde muss die für die Überlassung der Zimmer vereinbarten Preise des Hotels bezahlen. Nimmt erweitere
Leistungen des Hotels in Anspruch oder hat er Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte veranlasst, muss er
die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten.

c. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss
der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so verändert sich der Preis entsprechend.

d. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Zum Abzug eines Skontos oder
einer Minderung von Zahlungen ist der Kunde nicht berechtigt.

e. Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene
Sicherheit zu verlangen. Das Hotel kann zudem während der Veranstaltung Zwischenrechnungen erteilen.

  1. Rücktritt des Kunden und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

a. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu
zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Es gelten folgende Stornobedingungen:
10-20 Zimmer pro/Nacht
Bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei / 20% der Zimmer kostenfrei bis 3 Tage vor Anreise
21-30 Zimmer pro/Nacht
Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei / 20% der Zimmer kostenfrei bis 10 Tage vor Anreise
31-50 Zimmer pro/Nacht
Bis 75 Tage vor Anreise kostenfrei / 20% der Zimmer kostenfrei bis 14 Tage vor Anreise
51-100 Zimmer pro/Nacht
Bis 120 Tage vor Anreise kostenfrei / 20% der Zimmer kostenfrei bis 20 Tage vor Anreise
b. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Kunde für die Dauer des
Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

  1. Rücktritt des Hotels

a. Hat das Hotel dem Kunden das Recht eingeräumt, binnen einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurückzutreten, ist auch das Hotelberechtigt, binnen der gleichen Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten,
aber nur, wenn ein anderer Kunde die vertraglich vereinbarten Zimmer buchen will. Vor Ausübung des
Rücktrittsrechts muss das Hotel dem Kunden Gelegenheit geben, auf sein eigenes Rücktrittsrecht zu verzichten.
Verzichtet der Kunde daraufhin auf sein Rücktrittsrecht, ist auch das Hotel zum Rücktritt nicht mehr berechtigt.

b. Das Hotel kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung nicht erbracht
hat und eine vom Hotel gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

c. Das Hotel ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe
können sein:
i. Es liegen Umstände vor, die dem Hotel die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; das gilt nicht,
wenn diese Umstände aus der Risikosphäre des Hotels stammen;
ii. der Kunde hat bei der Buchung von Räumen oder Veranstaltungen irreführende oder falsche Angaben
zu vertragswesentlichen Tatsachengemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Veranstalters
oder zum Zweck der Buchung;
iii. es liegen Umstände vor, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Durchführung des Vertrages
der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit beeinträchtigt
oder gefährdet werden kann; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre des Hotels
stammen;
iv. der Kunde hat die überlassenen Räume ohne Zustimmung des Hotels unter- oder weitervermietet oder
nutzt sie zu anderen als den vereinbarten Zwecken, ohne dass das Hotel zugestimmt hat;
v. nach Vertragsschluss tritt eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein.

  1. Bereitstellung der Zimmer

a. Das Hotel stellt dem Kunden am vereinbarten Anreisetag die gebuchten Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

b. Der Kunde muss am vereinbarten Abreisetag die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr räumen. Erfolgt die Räumung
erst später, kann das Hotel bei einer Räumung bis 13.00 Uhr 25 %, bei einer Räumung bis 16.00 Uhr 50 %, bei
einer Räumung bis 19.00 Uhr 75 % und bei einer noch späteren Räumung 100 % des vereinbarten
Zimmerpreises berechnen. Ein vertraglicher Anspruch des Kundenauf Nutzung der Zimmer entsteht hierdurch
nicht.

  1. Zimmer und Technische Einrichtungen

a. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zimmer und technische Anlagen des Hotels sind pfleglich zu
behandeln. Wenn und soweit das Hotel für den Kunden auf seine Veranlassung hin technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der
Kunde muss die Einrichtungen pfleglich behandeln und ordnungsgemäß zurückgeben. Erheben Dritte Ansprüche
aus der Überlassung dieser Einrichtung gegen das Hotel, stellt der Kunde das Hotel von diesen Ansprüchen frei.

b. Das Rauchen, die Nutzung von Räucherstäbchen, Wasserkochern, etc. in den Räumlichkeiten/Zimmern des
Hotels ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen
und eine Entschädigung für den Ausfall der Räume zur Weitervermietung geltend zu machen.

  1. Haftung des Kunden

Der Kunde/Besteller haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die er selbst oder seine gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht haben.

  1. Haftung des Hotels, Verjährung von Ansprüchen gegen das Hotel

a. Der Kunde kann Schadenersatzansprüche, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und
unerlaubter Handlung, nur geltend machen, soweit sie

i. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen,
ii. auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das Hotel oder seine
Erfüllungsgehilfen,
iii. auf einer zu einer Verletzung des Lebens, der Körper oder der Gesundheit führenden fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen,
iv. auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gebuchten Veranstaltung oder Räumlichkeiten
oder auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen
(z.B. §§701 ff BGB).

b. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des
Hotels.

c. Der Kunde ist zur Anzeige von Mängeln und dazu verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Besteht die Möglichkeit, dass dem Hotel ein
außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, ist der Kunde hierauf hinzuweisen verpflichtet.

d. Die Dauer der regelmäßigen Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Hotel wird auf 2 Jahre verkürzt
Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren ab Entstehung des
Anspruchs. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des
Kunden beruhen.

  1. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – auch dieser Bestimmung – sollen nur wirksam sein, wenn sie
schriftlich erfolgen.

b. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels (Oberursel).

c. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.